Rechtsprechung
OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.1997 - 24 A 4324/95 |
Zitiervorschläge
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. Juni 1997 - 24 A 4324/95 (https://dejure.org/1997,25207)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,25207) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gewährung von Hilfe zur Pflege; Hilfesuchender; Beteiligung an der Mittelaufbringung; Kalendermonat; Einkommenseinsatz; Sozialhilfeträger
Verfahrensgang
- VG Münster, 06.06.1995 - 5 K 3690/93
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.1997 - 24 A 4324/95
Wird zitiert von ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.1999 - 16 A 5817/96
Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Bewilligung von …
Wegen des Nachranges der Sozialhilfe nach § 2 BSHG und dem herrschenden Einmonatsprinzip (Gegenüberstellung von Einkommen und Bedarf im Bedarfsmonat) - vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1989 - 5 C 61.86 -, FEVS 39, 353 (354); OVG NW, Urteil vom 27. Juni 1997 - 24 A 4324/95 - jeweils m.w.N. - erfaßt der Aufwendungsersatzanspruch des Sozialhilfeträgers dann auch Rententeile, die im Todesmonat des Sozialhilfeempfängers auf die Zeit nach dem Todestag entfallen, wenn - wie hier vom Beklagten substantiiert dargelegt - am Todestag des Sozialhilfeempfängers der Anspruch auf Aufwendungsersatz der Rentenhöhe entspricht oder diese übersteigt.